TaxDEFENCE - Zollstrafrecht

Die Zollstraftaten

 

  • Hinterziehung von Einfuhrabgaben / Ausfuhrabgaben (Zollhinterziehung) (§ 370 Abgabenordnung [AO])
  • Bannbruch (§ 372 AO): verbotene Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr
  • Schmuggel (§ 373 AO): Gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhrabgaben / Ausfuhrabgaben (Zoll)
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO): Ankauf / Verkauf von Waren, mit denen Hinterziehung von Einfuhrabgaben / Ausfuhrabgaben (Zoll) begangen wurde
  • Steuerzeichenfälschung / Zollzeichenfälschung (§ 148, § 149 Strafgesetzbuch [StGB]

 

Die Zollordnungswidrigkeiten

 

  • leichtfertige Verkürzung von Einfuhrabgaben / Ausfuhrabgaben (leichtfertige Zollverkürzung) (§ 378 AO)
  • Zollgefährdung (§ 379 AO)
  • Verbrauchssteuergefährdung (§ 381 AO)
  • Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgabe (§ 382 AO)

 

 

Durchsuchung

 

Oft ist der erste Kontakt eine Durchsuchung, ein staatlich legitimierter Überfall mit oft vier bis zehn Zollfahndern. Gerne in den frühen Morgenstunden zum Frühstückskaffee.

 

Grundregeln bei Durchsuchungen:

  • Keine Fragen beantworten! Keine Aussagen! Trotzdem höflich bleiben.
  • Widerstand während der Durchsuchung ist zwecklos! Aber Widerspruch immer protokollieren lassen.
  • Sofort Zollstrafverteidiger zu Hilfe holen! Telefonieren ist nie verboten.

 

Beschlagnahme

 

Beschlagnahmt und mitgenommen werden natürlich Papierunterlagen, vor allem aber auch alle technischen Geräte, die Beweismittel sein können:

  • Handys / Smartphones.
  • Tablets.
  • Laptops / Notebooks / Computer.
  • Festplatten.
  • Digitalkameras.

 

Existentielle private oder betriebliche Daten sollten daher geräteunabhängig mehrfach gespeichert werden, damit trotz Beschlagnahme eines Gerätes der Zugriff weiter möglich ist. Denn die Bearbeitung einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme dauert eher Wochen als Tage.

 

Verteidigung

 

Ein Zollstraf- oder Zollordnungswidrigkeitenverfahren sollte unbedingt ernst genommen werden. Fehler am Anfang sind später nur sehr schwer zu korrigieren.

 

Die Zollfahndung darf nicht unterschätzt werden. Für die Fahnder ist es entspannte Routine. Sie sind geschult, durch geschickte Fragetechniken und durch ihr Verhalten den Bürger zu einer unbedachten Äußerung zu veranlassen. Denn für den Bürger ist der Kontakt zur Fahndung Stress und Adrenalin pur.

 

Ein erfahrener Zollstrafrechtsverteidiger, der Zölle, Außenwirtschaftsrecht UND Strafrecht versteht, ist nicht nur eine gute Investition, sondern eine pure Notwendigkeit

 


 

 

ProMINT

Professionell. Proaktiv. Progressiv.

 

Rechtsanwalt und Steuerberater / Hannover (Germany)


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